Einkommensgrenze weiß ich nicht, aber auf www.das-neue-bafoeg.de kannst du dir ausrechnen lassen, wieviel du kriegst.
Zurückzahlen musst du, wenn du in der Mindeststudienzeit fertig wirst, die Hälfte, von der Auslandsgeschichte hab ich leider keine Ahnung.
€dit: Es gibt noch keine neue Regelung. Bis jetzt hat nur der EGH entschieden, dass die momentane Regelung rechtswidrig ist. Was die Bundesregierung daraus macht, ist wohl noch unklar.
__________________ Nur der FCB.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Fab am 31.10.2007 23:56.
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